Ärgerlich: Reiserecht verschlechtert sich deutlich

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Das deutsche Reiserecht verschlechtert sich deutlich. Von nun an sind Preiserhöhungen bis zu acht Prozent und bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich. Bisher galt eine Frist von vier Monaten und eine Preiserhöhung durfte höchsten fünf Prozent betragen. Anders als bisher muss der Reisende den Vertragsänderungen aktiv widersprechen. Tut er das nicht, wird dies als Zustimmung gewertet.

Der Grund der Änderungen ist die Umsetzung von EU-Richtlinien.

Auch Tagesreisen oder das Buchen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind nun „Verbraucher unfreundlicher“ geworden. Im Fall eines Mangels kann der Urlauber vom Reiseanbieter keine Entschädigung mehr verlangen, da Tagesreisen und Ferienhäuser nun aus dem Pauschalreise Recht herausfallen.

Tagesreisen sind erst ab einem Reisepreis von 500 Euro gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der überwiegende Grossteil der Tagesreisen sind aber günstiger als 500 Euro und entsprechend nicht mehr geschützt.

Auch wenn zum Beispiel ein Ferienhaus oder die Ferienwohnung vor Ort plötzlich ausgebucht ist, müssten Verbraucher ihre Ansprüche nach ausländischem Recht geltend machen. Auch wenn ein Ferienhausanbieter insolvent geht, wären die Anzahlungen verloren.

Wir meinen, dass der Verbraucherschutz dadurch unnötig herab gesetzt wird. Deutschland hätte nämlich durchaus die Möglichkeit in Brüssel eine Ausnahme Genehmigung zu erlangen.

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